Über

Unsere Leistungen


Außergerichtliche Beratung
• Außergerichtliche Interessenvertretung
• Beratung im Zusammenhang mit             Betriebsübergängen
• Beratung bei Ausgliederungen und           Fusionen
• Beratung bei Interessenausgleich und     Sozialplanverfahren
• Bundesweite Vertretung vor den               Arbeitsgerichten, den                                 Landesarbeitsgerichten und dem             Bundesarbeitsgericht

• Bundesweite Vertretung vor den               Schlichtungsstellen der kirchlichen           Einrichtungen
• Bundesweite Vertretung vor                       kirchlichen Arbeitsgerichten
• Bundesweite Vertretung bei                       Einigungsstellenverfahren
• Bundesweite Vertretung vor den               Sozialgerichten, den                                   Landessozialgerichten und dem               Bundessozialgericht

Unsere Leistungen


Außergerichtliche Beratung
• Außergerichtliche Interessenvertretung
• Beratung im Zusammenhang mit Betriebsübergängen
• Beratung bei Ausgliederungen und Fusionen
• Beratung bei Interessenausgleich und                               Sozialplanverfahren
• Bundesweite Vertretung vor den Arbeitsgerichten,         den Landesarbeitsgerichten und dem                               Bundesarbeitsgericht

• Bundesweite Vertretung vor den                                     Schlichtungsstellen der kirchlichen Einrichtungen
• Bundesweite Vertretung vor kirchlichen                         Arbeitsgerichten
• Bundesweite Vertretung bei                                             Einigungsstellenverfahren
• Bundesweite Vertretung vor den Sozialgerichten,         den Landessozialgerichten und dem                               Bundessozialgericht

Unsere Leistungen


  • Außergerichtliche Beratung
  • Außergerichtliche Interessenvertretung
  • Beratung im Zusammenhang mit Betriebsübergängen
  • Beratung bei Ausgliederungen und Fusionen
  • Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplanverfahren
  • Bundesweite Vertretung vor den Arbeitsgerichten, den  Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • Bundesweite Vertretung vor den Schlichtungsstellen  der kirchlichen Einrichtungen
  • Bundesweite Vertretung vor kirchlichen                      Arbeitsgerichten
  • Bundesweite Vertretung bei Einigungsstellenverfahren
  • Bundesweite Vertretung vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Unsere Philosophie

Die Rechtsanwaltskanzlei Einhoff ist eine auf das Arbeitsrecht und das Krankenhausrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Dortmund. Wir betreuen Sie persönlich und sind für Ihre Interessen bundesweit tätig. Sie stehen bei uns im Mittelpunkt und werden unverzüglich über den aktuellen Stand informiert.


Wir nehmen uns Zeit für Sie!

Unser Team


Andreas Einhoff

Andreas Einhoff studierte Jura an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster und absolvierte die Referendarzeit am Landgericht Dortmund. Er begann seine anwaltliche Tätigkeit nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1993 in zwei auf das Arbeitsrecht, das Krankenhausrecht und das Arztrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien.

Von 1998 bis 2001 leitete er die Personalabteilung in einem Großkrankenhaus mit über 4.000 Beschäftigten.

Seit 2002 ist Andreas Einhoff als selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig.

Mitgliedschaften von Andreas Einhoff: Deutscher Anwaltverein, Anwaltverein Dortmund, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

Ramona Weißmann

Ramona Weißmann absolvierte ihre Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in einer Großkanzlei in Bochum. 

Im Anschluss arbeitete Frau Weißmann in zwei weiteren Kanzleien, bevor sie im September 2011 ihre Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Einhoff begann. Seit dieser Zeit unterstützt Frau Weißmann Herrn Einhoff fachkompetent und ist erste Ansprechpartnerin für die Mandanten.

Andreas Einhoff

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht 

AnwaltMediator  


Andreas Einhoff studierte Jura an der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster und absolvierte die Referendarzeit am Landgericht Dortmund. Er begann seine anwaltliche Tätigkeit nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 1993 in zwei auf das Arbeitsrecht, das Krankenhausrecht und das Arztrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien.


Von 1998 bis 2001 leitete er die Personalabteilung in einem Großkrankenhaus mit über 4.000 Beschäftigten.


Seit 2002 ist Andreas Einhoff als selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei tätig.


Mitgliedschaften von Andreas Einhoff: Deutscher Anwaltverein, Anwaltverein Dortmund, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht

Ramona Weißmann

Rechtsanwalts- 

und Notarfachangestellte



Ramona Weißmann absolvierte ihre Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in einer Großkanzlei in Bochum. 


Im Anschluss arbeitete Frau Weißmann in zwei weiteren Kanzleien, bevor sie im September 2011 ihre Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Einhoff begann. Seit dieser Zeit unterstützt Frau Weißmann Herrn Einhoff fachkompetent und ist erste Ansprechpartnerin für die Mandanten.

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