Arbeitsrecht

Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht umfasst den gesamten Bereich des Arbeitslebens vom Beginn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Unsere Kanzlei verfügt über besondere Erfahrungen im Bereich der kirchlichen Einrichtungen (AVR, AVR-Diakonie, BAT-KF, KAVO), der Knappschaft (TV-TgDRV) sowie des öffentlichen Dienstes (TVöD).

Arbeitnehmer beraten wir insbesondere bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen, der Rechtmäßigkeit von Versetzungen, Umsetzungen, Anweisungen, Ermahnungen und Abmahnungen. Des Weiteren beraten und vertreten wir bei Fragen rund um die Arbeitszeit (inklusive Rufbereitschafts- und Bereitschaftsdienst), Reaktionsmöglichkeiten bei Betriebsübergängen, Änderungs- oder Beendigungskündigungen sowie Befristungen. Sollten die Streitigkeiten nicht mehr außergerichtlich beizulegen sein, vertreten wir vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Auf der Arbeitgeberseite beinhaltet die Betreuung durch uns unter anderem die Beratung zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen, die Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen, die Verhandlung und Vorbereitung von Verfahren mit Betriebsrat und Mitarbeitervertretung, den Entwurf von Arbeitsverträgen, Chefarztverträgen und Geschäftsführerverträgen, die Beratung im Zusammenhang mit Ausgliederungen, Fusionen und Betriebsübergängen sowie die Vertretung vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Schließlich beraten wir Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen (MAVO und MVG.EKD) und Personalräte im Zusammenhang mit Verfahren und Streitigkeiten nach den jeweiligen Vorschriften und vertreten diese vor den Gerichten und den Schlichtungsstellen.
Share by: