Krankenhausrecht

Krankenhausrecht


Das Krankenhausrecht bezieht sich auf das Verhältnis der Krankenhausträger zu den Kostenträgern, den Patienten, den Kooperationspartnern und den Zuweisern.

In diesem Bereich beraten und vertreten wir Krankenhausträger bei Abrechnungsfragen mit den Kostenträgern (Krankenkassen, Städten, Gemeinden und Krankenversicherungen) speziell im Zusammenhang mit Verweildauerkürzungen, Krankenhausbehandlungsnotwendigkeit und Herausgabe von Krankenunterlagen an die Kostenträger bzw. den MDK.

Des Weiteren fertigen wir Wahlleistungsvereinbarungen, Chefarztverträge (mit Liquidationsrecht, Beteiligungsvergütung oder innovativen Vergütungsformen), Verträge mit sonstigen Leitungsmitarbeitern (Geschäftsführer, Pflegedienstleiter, etc.) und Kooperationsvereinbarungen (einschließlich Konsiliararztverträgen, Verträgen über freie Mitarbeiter, Gerätenutzungsverträgen).

Außerdem begleiten wir Krankenhausträger bei Ausgliederungen von Krankenhausabteilungen sowie Fusionen und Schließungen von Krankenhäusern oder Teilen von Krankenhäusern (Standorte oder Abteilungen).
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